Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  2. rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtigungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen / Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten / Verhalten
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Beobachtung
  10. ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen

 

Hinzu kommt der jeweilige klassenspezifische Zusatzstoff. 

Lernmaterial

Als Lernmaterial bieten wir den Fahrschülern die FahrschulCard an. 

 

Diese ermöglicht es auf einer Homepage eine Kennung einzugeben, um anschließend auf über 1.000 Fragen zuzugreifen (Anzahl hängt von der Fahrerlaubnisklasse ab). 

 

Auch speichert das Programm anschließend alle richtig und alle falsch angegebenen Fragen, um somit gezielt lernen zu können. 

 

Es gibt weiter die Möglichkeit mehrere Prüfungen zu simulieren. 

 

Die Fahrschule (Büroteam, Fahrlehrer) kann jederzeit auf den jeweiligen Fahrschüler zugreifen und Informationen, wie z.B. die bisher erreichte Prüfungsreife, nachsehen. 

 

Wenn man ein internetfähiges Mobiltelefon besitzt kann man sich über den AppStore oder aber auch Google play das Programm als App herunterladen. Es kann auch Offline gelernt werden indem man sich den Fragenkatalog herunterlädt. Lernen also jederzeit und jederort möglich!

 

Das Programm ist nach Aktivierung zwei Jahre lang gültig und kann auch in den Klassen verändert werden. 

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.